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G-BA-Beschluss vom 17.07.2025: Liposuktion bei Lipödem wird für alle Stadien Kassenleistung



Am 17. Juli 2025 hat der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) einen wegweisenden Beschluss gefasst: Die Liposuktion zur Behandlung vom Lipödem wird voraussichtlich ab dem 01. Januar 2026 in allen drei Stadien der Erkrankung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Diese Entscheidung betrifft sowohl Operationen an den Beinen als auch an den Armen und stellt für viele Betroffene einen Schritt zu mehr Lebensqualität dar.

Lesen Sie unseren Blogartikel "Was ist ein Lipödem?" um mehr über die Erkrankung zu erfahren.

 

Was hat der G-BA entschieden?

Bisher wurde die Liposuktion als Kassenleistung nur für Patientinnen im fortgeschrittenen Stadium 3 übernommen. Mit der neuen Regelung wird die Behandlung nun auch für die Stadien 1 und 2 ermöglicht.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Geltungsbereich: Stadien 1-3, Beine und Arme
  • Versicherungsstatus: Gilt zunächst nur für gesetzlich Versicherte
  • Inkrafttreten: voraussichtlich 01. Januar 2026
  • Ausführende Ärzt:innen: Nur Operateurinnen und Operateure mit Kassenzulassung dürfen die Liposuktionen durchführen

 

Lipödem Heldinnen by LIPOELASTIC, Jule, Femke, SylvieWarum ist dieser Beschluss so bedeutsam?

Für viele Patientinnen bedeutet diese Entscheidung einen lang ersehnten Durchbruch.

Bisher mussten Frauen in den frühen Stadien oft jahrelang konservative Therapien anwenden, ohne Aussicht auf eine Kostenübernahme der operativen Behandlung. Viele konnten sich den Eingriff nur privat finanzieren – oder gar nicht durchführen lassen.

Mit der neuen Regelung wird die Versorgung deutlich gerechter:

  • Frühzeitige Behandlung kann das Fortschreiten der Erkrankung verlangsamen
  • Schmerzen und Bewegungseinschränkungen können früher gelindert werden
  • Betroffene müssen nicht mehr bis zum fortgeschrittenen Stadium warten

 

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Damit die Liposuktion von der Krankenkasse übernommen wird, müssen sowohl Patientinnen als auch die operierenden Ärzt:innen bestimmte Kriterien erfüllen.

Für Patientinnen

 Lipödem Heldin Jule vor ihrer Liposuktion an den Armen

  ►   Gesicherte Diagnose: Lipödem im Stadium 1, 2 oder 3; bestätigt nach dem Vier-Augen-Prinzip durch zwei Fachärzt:innen

  ►   Konservative Therapie: Mindestens sechs Monate kontinuierliche nicht-operative Behandlung (Kompression, Manuelle Lymphdrainage, Bewegungstherapie etc.)

  ►   Gewichts- und BMI-Anforderungen:

      •   Keine Gewichtszunahme in den 6 Monaten vor Indikationsstellung

      •   BMI über 35 = Liposuktion zunächst unzulässig

      •   BMI zwischen 32 und 35 = zulässig nur, sofern das Übergewicht überwiegend durch das Lipödem verursacht ist – nachweisbar durch die Waist-to-Height-Ratio (WHtR) unter den altersentsprechenden Grenzwerten

Bei Überschreitung von BMI oder WHtR ist eine Adipositastherapie über mindestens 6 Monate notwendig, bis die Grenzwerte eingehalten werden.

Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten beim Lipödem.

 

Für Ärztinnen und Ärzte

  ►   Fachärztliche Qualifikation: Indikationsstellung und Durchführung nur durch:

      •   Fach:ärztinnen für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie

      •   Weitere operativ tätige Fachärzt:innen, z.B. Chirugie, Haut- und Geschlechtskrankheiten

      •   Alternativ: Fachärzt:innen mit entsprechender Qualifikation, die bereits vor Inkrafttreten die Methode durchführen durften

  ►   Erfahrungspflicht: Operierende Ärzt:innen müssen nachweisen können:

  • 50 selbstständig durchgeführte Liposuktionen bei Lipödem vor Inkrafttreten des Beschlusses oder
  • Mindestens 20 Liposuktionen unter Anleitung durch eine erfahrene Ärztin/einen erfahrenen Arzt innerhalb von zwei Jahren

 ►   Qualitätssicherung:

  • Vor dem ersten Eingriff ist eine umfassende OP-Planung vorgeschrieben (z.B. Absaugungsvolumen, zu behandelnde Areale, Tumeszenzmenge)
  • Nachweise zur Qualität (z.B. Struktur- und Prozessqualität) müssen gegenüber den Krankenkassen belegt und im Falle einer Prüfung vorgelegt werden (z.B. beim Medizinischen Dienst)

 

Einschränkungen und Besonderheiten

Trotz der positiven Entscheidung gibt es einige Punkte, die Patientinnen beachten sollten:

  • Nur Ärzt:innen mit Kassenzulassung dürfen die Operationen durchführen – private Kliniken fallen damit erstmal durch das Raster
  • In einigen Regionen kann es aufgrund der hohen Nachfrage zu längeren Wartezeiten kommen
  • Die Regelung gilt derzeit nur für gesetzlich Versicherte – privat Versicherte müssen die Kostenübernahme individuell klären

Lipödem Heldin Lyn, formt mit den Händen ein Herz

Tipps für Patientinnen zur optimalen Vorbereitung

Wer ab 2026 von der Kostenübernahme profitieren möchte, kann sich jetzt schon vorbereiten:

  1. Alle Befunde sammeln: Diagnosen, Ultraschallbilder, Arztberichte
  2. Therapien dokumentieren: Dauer und Art der konservativen Maßnahmen festhalten
  3. Fachärztliche Beratung einholen: Rechtzeitig informieren, welche Ärzt:innen die Kassenzulassung haben
  4. Frühzeitig Termin anfragen: Längere Wartezeiten einplanen

Postoperative Unterstützung – warum Kompression so wichtig ist

Nach einer Liposuktion spielt die postoperative Kompressionsversorgung eine entscheidende Rolle für den Heilungsprozess und das Langzeitergebnis.

Hochwertige Kompressionsmieder:

  • Unterstützen den Lymphfluss
  • Reduzieren postoperative Schwellungen
  • Fördern die Hautanpassung und Konturierung

Als Hersteller von medizinischer Kompressionsbekleidung bieten wir bei LIPOELASTIC eine große Auswahl an Modellen an, die speziell für die Zeit nach einer Liposuktion entwickelt wurden.

 

Fazit und motivierende Botschaft

Der G-BA-Beschluss vom 17. Juli 2025 markiert einen Meilenstein in der Versorgung von Lipödem-Patientinnen. Ab dem 01. Januar 2026 erhalten alle Betroffenen – unabhängig vom Stadium – die Chance auf eine von der gesetzlichen Krankenkasse finanzierte Operation.

Für viele bedeutet dies nicht nur körperliche Entlastung, sondern auch neue Hoffnung auf Lebensqualität, Mobilität und Schmerzfreiheit.

Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis zum Inkrafttreten, um sich optimal vorzubereiten und gut informiert in das Jahr 2026 zu starten.

Hier geht es zum offiziellen Beschluss des G-BA: G-BA Beschluss: Liposuktion bei Lipödem wird Kassenleistung


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